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	<title>PRETURA &#187; EnEV</title>
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	<description>Blog der Pretura Unternehmensgruppe</description>
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		<title>Abmahnungen sind zwecklos!</title>
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		<pubDate>Fri, 02 May 2014 13:59:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pretura Group]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Energieausweis]]></category>
		<category><![CDATA[EnEV]]></category>

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				<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1. Mai gelten die verschärften Regelungen der EnEV. Demnach müssen Immobilienmakler zum Beispiel, in ihren Anzeigen den Energiekennwert der Immobilie angeben. Dies muss jedoch nur geschehen, sofern ein Energieausweis vorliegt! Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.</p>
<p>Schaut man in den einschlägigen Portalen nach, so stellt man fest, dass mind. 50% der Anzeigen keinen Energiekennwert ausweisen. Ein gefundenes Fressen für (un)seriöse Anwaltskanzleien um Massenabmahnungen zu verschicken. Durch solche und insbesondere durch falsche Abmahnungen entsteht ein erhöhter Verwaltungsaufwand und kostet unnötig Zeit und Nerven. Um den ganzen Spielchen vorzubeugen:</p>
<p>PRETURA Consulting hat sowohl auf der eigenen Homepage, als auch auf den genutzten Immobilienportalen vorschriftsgemäß den Energiekennwert der zu vermarkteten Immobilie angegeben. Sollte bei einer Anzeige kein Kennwert angegeben sein, so liegt dies daran, dass dem Eigentümer und somit uns kein Energieausweis vorliegt.</p>
<p>Somit sind alle Abmahnungen zwecklos und rechtswidrig. Sollten uns dennoch Abmahnungen erreichen, so werden wir durch unseren Rechtsanwalt Anzeige gegen die betreibende Kanzlei erstatten lassen!</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Energiepass 2.0</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Oct 2013 13:31:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobiliennews]]></category>
		<category><![CDATA[2014]]></category>
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		<description><![CDATA[Fast unbemerkt hat der Bundesrat die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Schon seit einigen Jahren müsste Hauskäufern oder Mietern ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies geschah in der Praxis so gut &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=336">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Fast unbemerkt hat der Bundesrat die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet.</p>
<p>Schon seit einigen Jahren müsste Hauskäufern oder Mietern ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies geschah in der Praxis so gut wie nie &#8211; damit soll nun Schluss sein. Ab Mitte 2014 soll die neue EnEV in Kraft treten und sieht folgende Neuerungen/Änderungen vor:</p>
<p>- Öl- oder Gaskessel die älter als 30 Jahre sind müssen durch neue Kessel ersetzt werden</p>
<p>- Der Energieausweis wird zukünftig mit einer Skala versehen sein. Die Skala von A+ bis H (ähnlich dem Prinzip bei Kühlschränken oder bei Fahrzeugen) soll dem Käufer oder Mieter die Zuordnung und das Verstehen der Energieklasse des Gebäudes leichter machen.</p>
<p>- Die Skala bzw. der ermittelte Kennwert muss bei Immobilienanzeigen mit angegeben werden (auch hier ähnlich dem Prinzip bei Fahrzeugen mit der Pflichtangabe von CO2-Ausstoß)</p>
<p>- Das Fehlen eines Energieausweises oder das Fehlen der Kennzahlen in den Anzeigen soll zukünftig geahndet werden &#8211; dies war bisher nicht der Fall.</p>
<p>Ein Grund für die bisher schlechte Akzeptanz des Energieausweises ist der Wirrwarr der verschiedenen Berechnungsarten, die zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, aber alle anerkannt sind. Auch dies soll ab 2014 vereinheitlich werden.</p>
<p>(Quelle: FAS v. 20.10.2013 Nr. 42)</p>
<p>Sollten Sie Fragen zum Thema Energieausweis haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. <strong>PRETURA Consulting 0621 &#8211; 83 24 99 -30</strong></p>
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