Abmahnungen sind zwecklos!
- By pretura-consulting
- 2 Mai, 2014
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Seit dem 1. Mai gelten die verschärften Regelungen der EnEV. Demnach müssen Immobilienmakler zum Beispiel, in ihren Anzeigen den Energiekennwert der Immobilie angeben. Dies muss jedoch nur geschehen, sofern ein Energieausweis vorliegt! Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Schaut man in den einschlägigen Portalen nach, so stellt man fest, dass mind. 50% der Anzeigen keinen Energiekennwert ausweisen. Ein gefundenes Fressen für (un)seriöse Anwaltskanzleien um Massenabmahnungen zu verschicken. Durch solche und insbesondere durch falsche Abmahnungen entsteht ein erhöhter Verwaltungsaufwand und kostet unnötig Zeit und Nerven. Um den ganzen Spielchen vorzubeugen:
PRETURA Consulting hat sowohl auf der eigenen Homepage, als auch auf den genutzten Immobilienportalen vorschriftsgemäß den Energiekennwert der zu vermarkteten Immobilie angegeben. Sollte bei einer Anzeige kein Kennwert angegeben sein, so liegt dies daran, dass dem Eigentümer und somit uns kein Energieausweis vorliegt.
Somit sind alle Abmahnungen zwecklos und rechtswidrig. Sollten uns dennoch Abmahnungen erreichen, so werden wir durch unseren Rechtsanwalt Anzeige gegen die betreibende Kanzlei erstatten lassen!