Sachverständigengutachten vom Nachlassvermögen absetzbar

Setzt das Finanzamt die Immobilienwerte im Nachlass zu hoch an, hat der Steuerpflichtige das Recht den Wert durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Die für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten entstehenden Kosten dürfen vom Nachlassvermögen erbschaftssteuermindernd abgesetzt werden. Die entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19.06.2013 II R 20/12 , welches er nun veröffentlichte.

 

Quelle: Bundesfinanzhof 

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