Testgutachten widersprechen der Professionalität von Gutachtern
- By pretura-valuation
- 20 Dezember, 2013
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Völlig normal ist es, den Gutachter vor einer Beauftragung auf seine fachliche Kompetenz hin zu überprüfen. Oftmals werden hierzu Mustergutachten angefordert und eingesehen. Mittlerweile hat sich aber die Unsitte eingeschlichen, dass Gutachter für den potenziellen Auftraggeber sog. Testgutachten anfertigen sollen. Mit diesen Testgutachten möchte jene Auftraggeber dann eine Einschätzung zu der späteren Verkehrswerthöhe erhalten.
Nachvollziehbar aus den Augen des Auftraggebers, jedoch nicht vereinbar mit der Professionalität des Sachverständigenwesens.
Die Gründe hierfür sind so einfach wie plausibel:
- Trotz diverser Ausschlüssen sind die Testgutachten eben doch Gutachten und unterliegen somit den allgemeinen Qualitätsanforderungen die für Gutachten nun mal gelten. Vor Auftragserteilung haben Gutachter in der Regel aber wenig Informationen zu den Immobilien und müssen sich somit auf Schätzungen und Annahmen stützten bzw. sich derer behelfen. Dies widerspricht klar den qualitativen Anforderung an ein Gutachten. (Unabhängig dazu kann dies auch ein versicherungstechnisches Problem darstellen, was nicht zuletzt zum Ausschluss der Vermögensschadenshaftpflicht führt!)
- Nicht selten hängt die Auftragserteilung vom Ergebnis (und eben nicht von der Qualität) des Testgutachtens ab. Dies ist auch den Gutachtern bewusst und somit kann schon bei der Erstellung des Testgutachtens die (wichtige!) Unabhängigkeit des Gutachters in Frage gestellt werden. Die Unabhängigkeit sollte neben der Qualität natürlich auch ein Auftragskriterium sein und stellt somit für institutionelle Auftraggeber ein großes Problem dar.
Im Interesse aller Marktteilnehmer sollte auf die Anfertigung solcher Testgutachten verzichtet werden. Der wohlmögliche Schaden wird größer als der Nutzen sein!
(Quelle: Immobilienwirtschaft 12-01/2014 S.16)