Wer Strom in das allgemeine Stromnetz einspeist ist Unternehmer
- By p.werner
- 6 März, 2013
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Wer mit einem Blockheizkraftwerk seine Eigenheim mit Wärme versorgt und nebenbei Strom, diesen in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Dies entschied der BFH im Dezember 2012 und bestätigte somit sein Urteil aus dem Jahr 2008.
Lesen Sie hierzu mehr: http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/erzeugung-von-strom-und-waerme_166_167604.html