Wer Strom in das allgemeine Stromnetz einspeist ist Unternehmer

Wer mit einem Blockheizkraftwerk seine Eigenheim mit Wärme versorgt und nebenbei Strom, diesen in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Dies entschied der BFH im Dezember 2012 und bestätigte somit sein Urteil aus dem Jahr 2008.

Lesen Sie hierzu mehr:  http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/erzeugung-von-strom-und-waerme_166_167604.html

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