Warum wir Ihren Personalausweis sehen müssen…
- By pretura-consulting
- 23 Mai, 2013
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Seit Jahren versprechen die jeweiligen Bundesregierungen, die Wirtschaft von unnötigen Bürokratievorschriften entlasten zu wollen. Oftmals wird aus der versprochenen Entlastung eine neue Belastung geschaffen…
Mit dem neuen Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, besser bekannt als Geldwäschegesetz (GwG) werden neben Banken, Rechtsanwälte und Finanzdienstleister auch Immobilienmakler als zur Durchführung der Vorschriften verpflichtete Berufsgruppe genannt. Die Verpflichtung geht soweit, dass Immobilienmakler verpflichtet sind bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Kunden (also schon vor Abschluss eines Vertrages) eine Identifizierung des Kunden vorzunehmen. Folgende Daten müssen hierzu erfasst werden:
- bei natürlichen Personen: Name, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift
- bei juristischen Personen: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer (soweit vorhanden), Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung, Name der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter
Diese Daten müssen zudem mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Die Immobilienverbände haben es bisher noch nicht geschafft die aktuelle Regierung zu einem Umdenken bzw. zu einer Erleichterung des Gesetzes zu bewegen.
Pretura Unternehmensgruppe insbesondere die Unternehmen Pretura Immobilien und Pretura Consulting werden Ihrer Verpflichtung nach besten Wissen und Gewissen sowie nach bestehenden Möglichkeiten nachkommen.
Wir möchten unsere Kunden und auch zukünftigen Kunden um Verständnis und Mitwirkung bitten, wenn wir nach diesen Daten fragen. Wir werden die erhobenen Daten nur zu diesem Zwecke verwenden und die Aufbewahrungsvorschrift unter den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes befolgen.
Für weitere Informationen: hier