Anträge ohne Vollmacht können nachträglich genehmigt werden

Stellt ein Vertreter des Gläubigers während der Zwangsversteigerung einen Antrag und weist jedoch nur eine mangelhafte Vollmacht vor, so kann der Gläubiger diesen Antrag nachträglich genehmigen.

Dies stellte der BGH in seinem Urteil vom 16.05.2013 V ZB 24/12 fest.

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