Mallorca-Steuertrick – BFH schreitet ein

Sie ist die beliebteste spanische Ferieninsel bei uns Deutschen. Aber nicht nur wegen dem schönen Wetter …

Bisher war es nicht unüblich unter wohlhabenden Deutschen auf der spanischen Insel Mallorca Immobilien mittels einer spanischen Kapitalgesellschaft zu erwerben. Neben Haftungsgründen oder zur Wahrung der Identität der eigentlichen Eigentümer, diente dieses Modell vorallem dazu um bei einem späteren Verkauf oder bei der Weitergabe innerhalb der Familien die eigentlich fälligen Steuern zu sparen.

Dem hat nun der BFH in seinem Urteil vom 12.06.2013 AZ I R 109-111/10 eine Riegel vorgeschoben.

Die Immobilien stehen rechtlich im Eigentum einer Kapitalgesellschaft (deren Sinn das Wirtschaften und die Gewinnerzielung ist), wurden aber von den Gesellschafterfamilien privat und meist kostenlos genutzt. Dies stellt aber nach deutschem Steuerrecht eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, welche in Deutschland steuerpflichtig sind.

 

(Quelle: Immobilienwirtschaft 12-01/2014 S.34)

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