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Vertrag muss zwei Wochen vor Notartermin vorliegen!!

Seit 1. Oktober 2013 gilt das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“. Durch das Gesetz sollen Käufer von Immobilien und Grundstücken besser vor übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden, indem … Continue Reading →