Vertrag muss zwei Wochen vor Notartermin vorliegen!!
- By pretura-consulting
- 7 Oktober, 2013
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Seit 1. Oktober 2013 gilt das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“. Durch das Gesetz sollen Käufer von Immobilien und Grundstücken besser vor übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden, indem die Vertragsunterlagen für einen Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf den jeweiligen Immobilienkäufern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen müssen.
Der Gesetzgeber will dem Käufer mit diesem sogenannten “Übereilungsschutz beim Immobilienkauf” mehr Zeit einräumen die Vertragsdetails zu überprüfen und gegebenenfalls zu hinterfragen.
Immobilienkäufer haben somit nun ein Recht darauf, ihre Vertragsunterlagen mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Notartermin zu erhalten. Die neue Regelung gilt allerdings nicht für private Verkäufer. Betroffen von der Regelung sind nur Kaufverträge zwischen privaten Käufern und gewerblichen Immobilienverkäufern. Die Regelung gilt auch nicht für Kaufverträge zwischen privaten Käufern und Verkäufern, die ein Makler vermittelt.
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Quelle: immowelt.de