Auch große Hunde dürfen bleiben !!

Darf man als Mieter auch einen großen Hund in  halten einer Mietwohnung halten oder kann der Vermieter dies verbieten?Die Entscheidung richtet sich allein nach dem Mietvertrag. Die Frage, ob der Hund in der Wohnung artgerecht gehalten werden kann, spielt hierbei keine Rolle.

(BGH, Beschluss vom 22.01.2013, VIII ZR 329/11)

Hintergrund

Ausgang für den BGH war folgender Fall: Der Mieter hält im dritten Stock eines Altbaus in einer 95 Quadratmeter großen 3-Zimmerwohnung in Hamburg einen “Bearded Collie”. Eine Hunderasse mit langem Fell, die bis zu 28 Kilogramm wiegen können. Der Vermieter forderte  die Abschaffung dieses schottischen Hütehundes, da das Tier in der Wohnung nicht artgerecht gehalten werden könne. Zudem wäre aufgrund der Größe und Schwere des Hundes eine erhöhte Abnutzung der Wohnung gegeben.

 

Entscheidung

Die Klage des Vermieters hatte keinen Erfolg. Für die unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 535 BGB allein maßgebliche mietrechtliche Betrachtung der Hundehaltung spielt die Frage, ob der Hund in der Wohnung artgerecht gehalten werden kann, keine Rolle. Zudem sah das Gericht keine Anzeichen einer erhöhten Abnutzung der Wohnung durch das Tier.

(BGH, Beschluss vom 22.01.2013, VIII ZR 329/11)

 

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