Kündigung wegen starkem Rauchen!!

An immer mehr Orten wird das Rauchen verboten! Müssen Raucher bald auch beim Rauchen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?  In Düsseldorf hat jetzt ein Richter die fristlose Kündigung eines starken Raucher als gerechtfertigt eingestuft. Ein Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.

Dem 74-jährigen Raucher wurde von der Vermieterin das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt mit der Begründung, dass die enorme Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner nicht hinnehmbar seien. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Die Kündigung hielt der Amtsrichter angesichts “der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens” für berechtigt. Das Gericht stufte die Gewohnheitsrechte des Rauchers niedriger ein als die Schutzwürdigen Interessen seiner Nachbarn.

Weitere Informationen

Gerichtsentscheidungen rund um das Thema Rauchen:

Rauchen in der Wohnung:

Das Landgericht Köln entschied noch vor einiger Zeit, dass das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt sei. Rauchen sei als Konsequenz freier Willensentscheidung, als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, gestattet.

LG Köln Az. 9 S 188/89 / LG

Rauchen auf dem Balkon: 

Das Rauchen auf dem Balkon sei ebenfalls erlaubt, da der Balkon zur Wohnung gehöre und somit Teil der Mietsache sei, so das Amtsgerichte Bonn. Nachbarn di, die durch aufsteigenden Rauch belästigt werden, haben in der Regel keinen Unterlassungsanspruch, die gilt auch beim Rauchen am offenen Fenster, wobei die Zigarettengerüche in die darüberliegende Wohnung ziehen, so das Amtsgericht Hamburg.

AG Bonn Az. 6 C 510/98    AG Hamburg Az. 102 eII 368/00

Rauchen im Hausflur:

Das Amtsgericht Hannover entscheid, dass das Rauchen im Treppenhaus bzw. im Hausflur untersagt werden kann.

AG Hannover AZ. 70 II 414/99

Rauchverbot im Mietvertrag:

Bei Abschluss des Mietvertrages muss ein Mieter nicht angeben, dass er Racuher ist. ein Verbot ist anch Ansicht des Amtsgerichts Albstadt unwirksam. Das Amtsgericht Nordhorn geht allerdings davon aus, dass Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbaren können. Ein Grundsatzentscheidung gibt es hierzu noch nicht.

AG Albstadt Az. 1 C 288/92     AG Nordhorn AZ. 3 C 1440/00

Schadensersatzansprche des Vermieters: 

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten hat. Ein Mieter, der in der Wohnung raucht, handelt grundsätzlich nicht vertragswidrig. Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Nikotinablagerungen und Verfärbungen seien ausgeschlossen.

BGH, Az. VIII ZR 124/05

Offengelassen hatte der Bundesgerichtshof bisher aber die Frage, ob ausnahmsweise dann Schadenersatzansprüche bestehen, wenn „exzessives“ Rauchen bereits nach kurzer Mietzeit einen erheblichen Renovierungsbedarf zur Folge hat. Bisher war die Meinung bei den Land- und Amtsgerichten geteilt. Das Landgericht Paderborn (Az. 1 S 2/00) ging von einem vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung aus, wenn der Mieter täglich bis zu 60 Zigaretten raucht und Renovierungsbedarf bereits nach zwei Jahren Mietzeit bestand. Ähnlich entschieden die Amtsgerichte in Tuttlingen (Az. 1 C 52/99), Magdeburg (Az. 17 C 3320/99) und Cham (Az. 1 C 0019/02). Zu Lasten des Vermieters urteilten das Landgericht Köln (Az. 30 S 9/01 und 9 S 188/98), Amtsgericht Frankenberg (Az. 6 C 369/02), Landgericht Karlsruhe (Az. 9 S 119/99) und Hamburg (Az. 333 S 156/00).

 

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