Verkäufer haftet für Fehlberatung des Maklers

Berät der Makler falsch über die finanzielle Belastung einer vermieteten Eigentumswohnung, so kann der Käufer den Kauf wieder rückabwicklen.  Der Verkäufer muss dann dem Käufer aller durch den Kauf entstandenen Kosten ersetzen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof (AZ V ZR 9/13).

Im konkreten Fall hatte der Verkäufer einen Makler mit dem Verkauf einer sanierten Altbauwohnung beauftragt. Im Verkaufsgespräch, mit dem späteren Käufer, rechnete der Makler die monatliche Belastung nur für das erste Vermietungsjahr vor. Er verschwieg dabei, dass die hohen Steuervorteile für die Sanierung nach 12 Jahren auslaufen. Hierin sahen die Richter einen Beratungsfehler, für den der Verkäufer haften muss. Zur Begründung erklärten der BGH, dass durch den Vermittlungsauftrag der Verkäufer den Makler stillschweigend bevollmächtigt, über die finanziellen Vorteile des Kaufs zu beraten. Diese Aufgabe stellt sich stets bei Anlageimmobilien, die zur Vermögensbildung und Steuerersparnis angeboten werden.

 

 

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