Käufer darf vor Eigentumsüberschreibung Miete erhöhen

Verkäufer und Käufer können den Zeitpunkt, ab dem der Käufer wirtschaftlicher Eigentümer wird, beim notariellen Kaufvertrag bestimmen. Dieser Zeitpunkt kann unabhängig von der eigentlich rechtlichen Eigentumsüberschreibung bestehen. So ist es wirksam, dass wenn beispielsweise der 01.01. eines Jahres als Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übergabe bestimmt wird, der neue Eigentümer die Miete zum 01.04. erhöhen kann, auch wenn die Umschreibung im Grundbuch erst am 01.06 erfolgt ist und er erst ab dann rechtlicher Eigentümer ist.

Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 19.03.2014 AZ VIII ZR 203/13 .

Die Hintergrundgeschichte können Sie hier nachlesen.

 

 

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