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	<title>PRETURA &#187; BGH</title>
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	<description>Blog der Pretura Unternehmensgruppe</description>
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		<title>Finger weg vom Kautionskonto!</title>
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		<pubDate>Thu, 08 May 2014 06:26:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Vermieter darf sich während eines bestehenden Mietvertragsverhältnisses nicht aus dem Kautionskonto bei etwaigen Mietrückständen bedienen &#8211; auch nicht, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wurde. Dies entschied nun der &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=726">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Vermieter darf sich während eines bestehenden Mietvertragsverhältnisses nicht aus dem Kautionskonto bei etwaigen Mietrückständen bedienen &#8211; auch nicht, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wurde.</strong></p>
<p>Dies entschied nun der BGH in seinem neuesten Urteil vom 07.05.2014 <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2014&amp;Sort=3&amp;nr=67627&amp;pos=0&amp;anz=77">VIII ZR 234/13</a>.<br />
Im konkreten Fall hatte der Vermieter einen Passus im Mietvertrag, wonach er sich bei beispielsweise Rückständen aus dem Kautionskonto bedienen darf. Zudem hat der Mieter den Differenzbetrag wieder aufzufüllen, sodass die Kaution in voller Höhe weiterhin bestehen kann.</p>
<p>Der BGH entschied nun, dass eine solche Regelung nicht gültig sei. Die Kaution diene zwar als Sicherheit für den Vermieter, aber darf erst nach Beendigung des Mietvertragsverhältnisses für den Ausgleich etwaige Rückstände verwendet werden, ansonsten hat der Mieter ein Recht drauf, seine geleistete Kaution in voller Höhe wieder zurück zu bekommen.</p>
<p><strong>Urteil: BGH VIII ZR 234/13</strong></p>
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		<title>Käufer darf vor Eigentumsüberschreibung Miete erhöhen</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Apr 2014 08:27:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Verkäufer und Käufer können den Zeitpunkt, ab dem der Käufer wirtschaftlicher Eigentümer wird, beim notariellen Kaufvertrag bestimmen. Dieser Zeitpunkt kann unabhängig von der eigentlich rechtlichen Eigentumsüberschreibung bestehen. So ist es &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=685">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Verkäufer und Käufer können den Zeitpunkt, ab dem der Käufer wirtschaftlicher Eigentümer wird, beim notariellen Kaufvertrag bestimmen. Dieser Zeitpunkt kann unabhängig von der eigentlich rechtlichen Eigentumsüberschreibung bestehen. So ist es wirksam, dass wenn beispielsweise der 01.01. eines Jahres als Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übergabe bestimmt wird, der neue Eigentümer die Miete zum 01.04. erhöhen kann, auch wenn die Umschreibung im Grundbuch erst am 01.06 erfolgt ist und er erst ab dann rechtlicher Eigentümer ist.</p>
<p>Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 19.03.2014 <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=67408&amp;pos=0&amp;anz=1">AZ VIII ZR 203/13</a> .</p>
<p>Die Hintergrundgeschichte können Sie <a href="http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/kaeufer-darf-vor-eigentumsumschreibung-die-miete-erhoehen_258_230918.html">hier</a> nachlesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Rauchmelder &#8211; das neue Streitthema vor Gericht?</title>
		<link>http://blog.pretura-immobilien.de/?p=566</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Mar 2014 18:20:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eigentümer von Neubauten, aber auch von Bestandsimmobilien haben derzeit viel zu tun. Neben der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises (unserer Artikel hierzu) müssen sie in immerhin 11 Bundesländern gemäß der &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=566">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentümer von Neubauten, aber auch von Bestandsimmobilien haben derzeit viel zu tun. Neben der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises (<a href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=336">unserer Artikel hierzu</a>) müssen sie in immerhin 11 Bundesländern gemäß der Landesbauordnung (LBO) Rauchmelder in Schlafzimmern und Fluchtwegen anbringen lassen. Vorreiter war das Bundesland Rheinland-Pfalz, das bereits 2003 eine Gesetzesänderung in der LBO einführte. In den Jahren danach folgten weitere Bundesländer (<a href="http://www.casando.de/rauchmelder-infografik/">Infografik</a>). Der Unterschied der einzelnen Vorschriften der Länder liegt meist in der Frage, wer die Kosten für die Installation und für die Wartung der Rauchmelder tragen muss.</p>
<p>Bei Neubauten ist das Streitpotenzial bzgl. der Rauchmelder gering, aber bei Bestandsobjekten birgt es eine große Gefahr &#8211; als die Mietverträge oder WEG-Satzungen beschlossen wurden, gab es eine solche Pflicht nicht.</p>
<p><strong>Sind die Kosten für den Einbau und die Wartung auf den Mieter umlagefähig?</strong></p>
<p>Das AG Potsdam entschied in 2006 (<a href="http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Potsdam_26-C-28706_Umlagefaehigkeit-der-Wartungskosten-fuer-Rauchmelder-bei-Vereinbarung-im-Mietvertrag-oder-Umlageerklaerung.news16557.htm?sk=ae85dac9f65a850cf9aada186d61d232">AZ 26 C 287/06</a>), dass die Wartungskosten als Betriebskosten für Rauchmelder nur dann auf den Mieter umgelegt werden können, wenn dies ausdrücklich so im Mietvertrag vereinbart wurde oder der Vermieter gemäß Mietvertrag die Betriebskosten bzw. neue Betriebskosten durch eine Erklärung umlegen kann. Die Wartung der Rauchmelder fällt nicht unter den Posten &#8220;Sonstige Betriebskosten&#8221;.</p>
<p>Das Urteil des AG Lübeck aus dem Jahr 2007 (<a href="http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Luebeck_21-C-166807_Wartungskosten-fuer-Rauchmelder-sind-als-Betriebskosten-umlagefaehig.news9937.htm?sk=ae85dac9f65a850cf9aada186d61d232">AZ 21 C 1668/07</a>) widerspricht dem Urteil des AG Potsdam. Nach Auffassung der Richter aus Lübeck stellt der  erstmalige Einbau von Rauchmeldern eine Modernisierungsmaßnahme dar. Diese sind umlagefähig. Die DIN 14676 Nr. 6 schreibt vor, dass Rauchmelder jährlich zu überprüfen sind. Durch diese Auflage sei die Umlage der Wartungskosten auf den Mieter rechtens. Die Richter gehen noch weiter und sind der Ansicht, dass der Mieter nicht für die Wartung zuständig sein kann, da es dem Vermieter nicht zumutbar sei, darauf zu vertrauen, dass jeder Mieter die Verkehrssicherungspflicht der Rauchmelder erfüllt. Dadurch ist der Vermieter für die Ausführung der Wartung zuständig und kann, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, einen externen Dienstleister mit der Wartung beauftragen.</p>
<p><strong>Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) den Einbau und die Wartung der Rauchmelder beschließen?</strong></p>
<p>Bei diesem Streitthema sind sich die Gericht im Grunde einig.</p>
<p>So urteilten u.a. die Gerichte AG Rendsburg (<a href="http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Rendsburg_18-C-54508_Wohneigentumsrecht-Rauchwarnmelder-gehoeren-zum-Gemeinschaftseigentum-Einbau-kann-mehrheitlich-beschlossen-werden.news16608.htm?sk=ae85dac9f65a850cf9aada186d61d232">AZ 18 C 545/08</a>), AG Kiel (<a href="http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Kiel_118-C-17510_Wohnungseigentuemergemeinschaft-darf-Wartungsverpflichtung-fuer-Rauchwarnmelder-beschliessen.news16627.htm?sk=ae85dac9f65a850cf9aada186d61d232">AZ 118 C 175/10</a>) und LG Hamburg (<a href="http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_318-S-19310_Eigentuemerversammlung-Einbau-von-Rauchwarnmeldern-kann-per-Mehrheitsbeschluss-angeordnet-werden.news11687.htm?sk=ae85dac9f65a850cf9aada186d61d232">AZ 318 S 193/10</a>), dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau und die anschließende Wartung von Rauchmeldern in den einzelnen Wohnungen der Eigentümer beschließen kann.</p>
<p>Auch der BGH sieht dies so und stellte in seinem Urteil im Februar 2013 (<a href="http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-23811_Wohnungseigentuemergemeinschaft-kann-Einbau-von-Rauchmeldern-mehrheitlich-beschliessen.news16648.htm?sk=d17e0e1613b1ddcbf60833c58d6d7462">AZ V ZR 238/11</a>) fest, dass die Eigentümergemeinschaft den Einbau von Rauchmeldern beschließen kann. Voraussetzung ist neben einem wirksamen Beschluss (nach dem WEG), dass es eine öffentlich-rechtliche Vorschrift gibt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben den schon bestehenden Urteilen kann davon ausgegangen werden, dass es auch in Zukunft noch zu Auseinandersetzungen vor Gericht bzgl. der Thematik Rauchmelder kommen wird. Wir empfehlen allen Eigentümern ihre Mietverträge zu überprüfen und sich Rat bei einem Rechtsanwalt des Vertrauens Hilfe einzuholen.</p>
<p>Übrigens: wussten Sie, dass nur 31% aller Haushalte in Deutschland mit Rauchmeldern ausgestattet sind? Weiteres nützliches Wissen zum Thema Rauchmelder find Sie <a href="http://www.casando.de/rauchmelder-infografik/">hier</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Kleinreparaturen &#8211; auch hier gelten Grenzen</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Mar 2014 14:25:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Nur kleine Reparaturen darf er auf den Mieter umlegen bzw. abwälzen. Damit dies gültig ist, müssen zwei wichtige Regeln bei &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=556">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Nur kleine Reparaturen darf er auf den Mieter umlegen bzw. abwälzen. Damit dies gültig ist, müssen zwei wichtige Regeln bei der Formulierung im Mietvertrag beachten:</p>
<ol>
<li>Es dürfen nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung abgewälzt werden</li>
<li>Im Mietvertrag muss eine Kostengrenze genannt werden, sodass der Mieter bei Vertragsabschluss schon wissen kann, wie viel er maximal zahlen muss</li>
</ol>
<p>Das große Streitthema hierbei ist die Kostengrenze!</p>
<p>Die deutschen Gerichte sind sich hier nicht einig und eine Grundsatzentscheidung des BGH gibt es bis dato nicht. Zwar entschied der BGH im Jahre 1989, dass Kleinreparaturen bis zu 50 Euro vertretbar sind (AZ VIII ZR 91/88). Zwei Jahre später entschied das OLG Hamburg, dass Reparaturen bis zu 75 Euro pro Reparatur ebenfalls in Ordnung sind (AZ 5 U 135/90). Mittlerweile hat sich die nach Ansicht der Gerichte zulässige Höhe weiter erhöht. So billigte im Jahre 2005 das AG Braunschweig die Höhe von 100 Euro (AZ 116 C 196/05) und das AG Würzburg war 2010 der Ansicht, dass 110 Euro ebenfalls vertretbar sein (AZ 13 C 670/10). Dem hingegen war das AG Bingen der Ansicht, dass 120 Euro pro Reparatur zu hoch sein (AZ 25 C 19/13).</p>
<p>Es ist allgemein eine Tendenz zu beobachten, dass die zulässigen Höhen für Kleinreparaturen steigen. So kann davon ausgegangen werden, dass in Zukunft im Allgemeinen die Grenzen höher angesetzt werden können.</p>
<p>Ist die Regelung im Mietvertrag wirksam, so muss der Mieter nur die Reparaturen tragen, die diese Grenze nicht übersteigen. Für Reparaturen, die höher sind, muss der Vermieter voll übernehmen.</p>
<p>Ein Beispiel: Im Mietvertrag ist wirksam vereinbart, dass Kleinreparaturen bis zu 80 Euro pro Fall vom Mieter getragen werden müssen. Die Reparatzr kostet jedoch 85 Euro. So muss der Vermieter die 85 Euro übernehmen. Eine Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht zulässig (AZ 24 U 183/01).</p>
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		<title>Verkäufer haftet für Fehlberatung des Maklers</title>
		<link>http://blog.pretura-immobilien.de/?p=553</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Feb 2014 11:34:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Berät der Makler falsch über die finanzielle Belastung einer vermieteten Eigentumswohnung, so kann der Käufer den Kauf wieder rückabwicklen.  Der Verkäufer muss dann dem Käufer aller durch den Kauf entstandenen &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=553">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Berät der Makler falsch über die finanzielle Belastung einer vermieteten Eigentumswohnung, so kann der Käufer den Kauf wieder rückabwicklen.  Der Verkäufer muss dann dem Käufer aller durch den Kauf entstandenen Kosten ersetzen.</p>
<p>Dies entschied der Bundesgerichtshof (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;az=V%20ZR%209/13&amp;nr=65901">AZ V ZR 9/13</a>).</p>
<p>Im konkreten Fall hatte der Verkäufer einen Makler mit dem Verkauf einer sanierten Altbauwohnung beauftragt. Im Verkaufsgespräch, mit dem späteren Käufer, rechnete der Makler die monatliche Belastung nur für das erste Vermietungsjahr vor. Er verschwieg dabei, dass die hohen Steuervorteile für die Sanierung nach 12 Jahren auslaufen. Hierin sahen die Richter einen Beratungsfehler, für den der Verkäufer haften muss. Zur Begründung erklärten der BGH, dass durch den Vermittlungsauftrag der Verkäufer den Makler stillschweigend bevollmächtigt, über die finanziellen Vorteile des Kaufs zu beraten. Diese Aufgabe stellt sich stets bei Anlageimmobilien, die zur Vermögensbildung und Steuerersparnis angeboten werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Kurzfristige Untervermietung an Touristen untersagt !</title>
		<link>http://blog.pretura-immobilien.de/?p=404</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Jan 2014 09:09:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bettenbörse]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[BGH Az. VIII ZR 210/13]]></category>
		<category><![CDATA[tagweise Untervermietung]]></category>
		<category><![CDATA[Untervermietung an Touristen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Untervermietung privater Zimmer oder Wohnungen an Touristen über Bettenbörsen im Internet boomt. Auf Seien wie Airbnb, Wimdu oder 9flats können Touristen eine Privatwohnung oder auch nur ein Zimmer zur Untermiete &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=404">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Untervermietung privater Zimmer oder Wohnungen an Touristen über Bettenbörsen im Internet boomt. Auf Seien wie <a href="https://www.airbnb.de" target="_blank">Airbnb</a>, <a href="http://www.wimdu.de" target="_blank">Wimdu</a> oder <a href="http://www.9flats.com/de/" target="_blank">9flats</a> können Touristen eine Privatwohnung oder auch nur ein Zimmer zur Untermiete für die Zeit ihres Aufenthalts in einer Stadt buchen. Diesen Trend gefährdet nun der Bundesgerichtshof indem er einem Fall entschied, dass eine Erlaubnis zur Untervermietung nicht automatisch die kurzfristige oder tageweise  Untervermietung an Touristen umfasse (BGH Az: VIII ZR 210/13). </strong></p>
<p>Ein Mieter in Berlin nutze seine 43-Quadratmeter-Wohnung nur jedes zweite Wochenende, um seine Tochter zu besuchen. Damit er nicht trotzdem auf den ganzen Kosten hängen bleibt, bat er seine Vermieterin um die Erlaubnis zur Untervermietung. Diese Erlaubnis wurde ihm auch erteilt.</p>
<p>2011 bot der Mieter seine Wohnung im Internet zur tageweisen Anmietung für Touristen an. Dabei ginge es ihm nicht um unternehmerische Gewinne, sondern lediglich um die Deckung seiner Kosten. Die Vermieterin wollte dies nicht hinnehmen und mahnte ihn ab, da eine derartige Nutzung vertragswidrig sei. Da der Mieter weiterhin die Wohnung im Internet inserierte, kündigte die Vermieterin schließlich fristlos.</p>
<p>Der BGH gab der Vermieterin Recht und entschied, dass der Mieter nicht zur Untervermietung an Touristen berechtig sei. Die tageweise Vermietung an „beliebige  Touristen“ unterscheide sich deutlich von einer normalen, „gewöhnlich auf gewisse Dauer angelegten Untervermietung“, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung. Sie sei daher „nicht ohne weiteres von einer Erlaubnis zur Untervermietung umfasst“.</p>
<p><strong>BGH Az. VIII ZR 210/13</strong></p>
<p>Lesen Sie <a href="http://www.welt.de/finanzen/article123693079/Bettenboersen-fuerchten-um-ihre-Existenzgrundlage.html" target="_blank">mehr</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anträge ohne Vollmacht können nachträglich genehmigt werden</title>
		<link>http://blog.pretura-immobilien.de/?p=299</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Aug 2013 14:32:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-immobilien</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zwangsversteigerung]]></category>
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		<category><![CDATA[Vollmacht]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellt ein Vertreter des Gläubigers während der Zwangsversteigerung einen Antrag und weist jedoch nur eine mangelhafte Vollmacht vor, so kann der Gläubiger diesen Antrag nachträglich genehmigen. Dies stellte der BGH &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=299">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Stellt ein Vertreter des Gläubigers während der Zwangsversteigerung einen Antrag und weist jedoch nur eine mangelhafte Vollmacht vor, so kann der Gläubiger diesen Antrag nachträglich genehmigen.</p>
<p>Dies stellte der BGH in seinem Urteil vom <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;az=V%20ZB%2024/12&amp;nr=64364">16.05.2013 V ZB 24/12</a> fest.</p>
<p>Mehr zum Hintergrund der Entscheidung erfahren Sie bei <a href="http://www.immobilien-zeitung.de/122237/ohne-vollmacht-gestellter-antrag-kann-noch-genehmigt-werden">Immobilien Zeitung </a>.</p>
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		<item>
		<title>Bei Schwarzarbeit sind keine Mängelansprüche möglich</title>
		<link>http://blog.pretura-immobilien.de/?p=296</link>
		<comments>http://blog.pretura-immobilien.de/?p=296#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Aug 2013 11:47:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobiliennews]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzarbeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.pretura-immobilien.de/?p=296</guid>
		<description><![CDATA[Wer Handwerker schwarz beauftragt, hat bei späteren Mängel keinen Anspruch auf Nachbesserung oder sonstige Ansprüche. Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 01.08.2013 VII ZR 6/13 Der Hintergrund zur &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=296">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Handwerker schwarz beauftragt, hat bei späteren Mängel keinen Anspruch auf Nachbesserung oder sonstige Ansprüche. Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html">01.08.2013 VII ZR 6/13</a></p>
<p>Der Hintergrund zur Entscheidung:</p>
<p>Eine Eigentümerin beauftragte einen Handwerksbetrieb mit der Pflasterung einer Hofeinfahrt. Beide Parteien vereinbarten, dass die Leistung ohne Rechnung -sprich schwarz- erfolgen soll. Als sich nach der Arbeit Mängel herausstellten forderte die Eigentümerin Nachbesserung. Der Handwerksbetrieb weigerte sich hierauf und so stritten sich beide Parteien bis zum BGH durch. Wo letztendlich der Handwerksbetrieb recht bekam, da der &#8220;Vertrag&#8221; aufgrund der Schwarzarbeit von Anfang an nichtig sei.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.immobilien-zeitung.de/1000015817/bgh-keine-maengelansprueche-bei-schwarzarbeit">Immobilienzeitung</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Leistung der Sicherheit per Bareinzahlung möglich</title>
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		<pubDate>Mon, 13 May 2013 10:37:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-immobilien</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobiliennews]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsversteigerung]]></category>
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		<description><![CDATA[Gemäß §69 Abs. 4 ZVG kann die Sicherheitsleistung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens vorab per Überweisung auf ein Konto des Amtsgerichts überwiesen werden. Damit die Sicherheitsleistung gültig ist, muss der Betrag vor &#8230; <a class="readmore" href="http://blog.pretura-immobilien.de/?p=183">Continue Reading &#8594;</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/ZVG/69.html">§69 Abs. 4 ZVG</a> kann die Sicherheitsleistung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens vorab per Überweisung auf ein Konto des Amtsgerichts überwiesen werden. Damit die Sicherheitsleistung gültig ist, muss der Betrag vor dem Versteigerungstermin auf dem Konto des Gerichts eingegangen sein.</p>
<p>Der BGH entschied nun in seinem Urteil (AZ: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=64044&amp;pos=0&amp;anz=1">V ZB 164/12</a>), dass eine Bareinzahlung der Sicherheitsleistung auf das Gerichtskonto mit einer Überweisung gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/ZVG/69.html">§69 Abs. 4 ZVG</a> gleichzusetzen ist. Voraussetzung ist auch hierbei, dass der Betrag vor dem Versteigerungstermin auf dem Gerichtskonto gutgeschrieben sein muss.</p>
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		<title>Vermieter kann Musikunterricht in der Wohnung verbieten</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Apr 2013 08:28:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pretura-consulting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Geben Sie in Ihrer Wohnung Musikunterricht? Dann könnte Sie dieses neue Urteil des BGH interessieren. Vermieter dürfen demnach unter gewissen Voraussetzungen den Musikunterricht verbieten. Lesen Sie hier mehr]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Geben Sie in Ihrer Wohnung Musikunterricht? Dann könnte Sie dieses neue Urteil des BGH interessieren. Vermieter dürfen demnach unter gewissen Voraussetzungen den Musikunterricht verbieten. Lesen Sie hier <a href="http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kein-gewerblicher-musikunterricht-in-der-mietwohnung_258_173308.html">mehr</a></p>
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